Information betreffend Nachweispflicht von Sportschützen
Bitte um Kenntnisnahme des Informationsschreibens sowie des Merkblatts. Diese weisen auf die Nachweispflicht hin, da in wenigen Wochen bei den ersten Personen die 5-jährige Frist für die gesetzlichen Nachweise bei Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen (Schiess- und Vereinsnachweis) ausläuft. Weitere Informationen zum Thema Waffen finden Sie auf Waffen | sg.ch.